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FG Niedersachsen, 26.05.1998 - I 269/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.05.1998 - I 269/90
- BFH, 18.10.2000 - II R 48/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.06.1997 - II R 23/94
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.1998 - I 269/90
Auch habe der Bundesfinanzhof (BFH) im bisher unveröffentlichten Urteil vom 18. Juni1997 II R 23/94 erkannt, daß Sonderbetriebsschulden einzelner Gesellschafter zur Finanzierung ihrer Einlage nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit dem begünstigen HSchV stünden, weshalb ihr Abzug beim HSchV nicht möglich sei.Das BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 II R 23/94 sei nicht einschlägig, weil dort - anders als im Streitfall - neben dem HSchV noch beträchtliches anderes Gesellschaftsvermögen vorhanden gewesen sei.
Das gilt auch dann, wenn sich die einzige Betätigung der Kl. darin erschöpft, ein Handelsschiff nach Maßgabe des § 34 Abs. 4 Satz 2, 3 EStG im internationalen Verkehr zu betreiben (vgl. Urteil des BFH vom 18. Juni 1997 II R 23/94, n.v.).
Darlehensschulden, die Gesellschafter eingehen, um damit ihre Einlage an einer Personengesellschaft zu finanzieren, stehen zwar in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem gewerblichen Betrieb der Gesellschaft, sie lassen jedoch in aller Regel eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Teilen des Betriebes nicht zu (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 II R 23/94).
- FG Niedersachsen, 14.12.1993 - I 685/87
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.05.1998 - I 269/90
Bei der Aufteilung des so festgestellten HSchV auf die beteiligten Gesellschafter hat der Senat bereits mit Urteil vom 14. Dez. 1993 I 685/87, EFG 1994, 557, den Anteil der Gesellschafter am allgemeinen Betriebsvermögen als maßgeblich erkannt.
- BFH, 18.10.2000 - II R 48/98
Handelsschiffsvermögen
Das FA beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. Mai 1998 I 269/90 aufzuheben und die Klage abzuweisen.